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Wohnung besenrein abgeben: Was bedeutet «besenrein» bei der Wohnungsabgabe?

«Besenrein» bedeutet bei einer Wohnungsabgabe in der Schweiz nicht einfach, einmal kurz durchzukehren. Entscheidend sind Mietvertrag und regionale Praxis; besonders Küche und Bad müssen auch bei einer besenreinen Übergabe häufig gründlich gereinigt werden.

Autor: Nikita von Niederhäuser, Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurz erklärt

«Besenrein» ist in der Schweiz kein schweizweit einheitlich definierter gesetzlicher Reinigungsstandard. Zuerst zählt der Mietvertrag. Fehlt dort eine besondere Reinigungsbestimmung, ist die Wohnung nach den Hinweisen des Mieterinnen- und Mieterverbands grundsätzlich gründlich zu reinigen.[1]

In der Nordwestschweiz ist «besenrein» besonders verbreitet. Dort müssen Küche und Bad in der Praxis trotzdem gründlich gereinigt werden; Fenster, Fensterrahmen, Holzwerk und Rollläden gehören dagegen grundsätzlich nicht zur Besenrein-Reinigung.[2]

Was bedeutet «besenrein» bei der Wohnungsabgabe?

Der Begriff klingt einfacher, als er mietrechtlich ist. «Besenrein» bedeutet nicht automatisch: Wohnung leeren, einmal durchkehren und Schlüssel zurückgeben. Die konkrete Pflicht ergibt sich in erster Linie aus dem Mietvertrag und der regionalen Praxis.

Die Wohnung muss vollständig geräumt sein. Grober Schmutz, Abfall und persönliche Gegenstände gehören entfernt. Je nach vertraglicher Regelung gelten für Küche, Bad und WC deutlich höhere Anforderungen als für Wohn- und Schlafzimmer.

Wichtig vor dem Putzen

Lesen Sie zuerst den Mietvertrag und die Abgabe- beziehungsweise Reinigungsinformationen der Verwaltung. So wissen Sie, ob «besenrein», eine gründliche Reinigung oder eine andere konkrete Regel vereinbart ist.

Was sagt das Schweizer Mietrecht zur Wohnungsabgabe?

Art. 267 OR verlangt, dass die Mieterschaft die Sache in dem Zustand zurückgibt, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Normale Abnutzung ist damit grundsätzlich keine Schadenersatzposition der Mieterschaft.[3]

Reinigung und Abnutzung sollten getrennt beurteilt werden: Ein alter Parkettboden muss nicht «wie neu» aussehen. Entfernbare Verschmutzungen, Fett oder Kalk können dagegen eine Reinigungsfrage sein.

Bei der Rückgabe muss die Vermieterschaft den Zustand prüfen und Mängel, für welche sie die Mieterschaft verantwortlich machen will, grundsätzlich sofort melden. Aktuelle Zürcher Rechtsprechung konkretisiert diese Pflicht für offen erkennbare Mängel zusätzlich.[4]

Sonderfall Nordwestschweiz: «besenrein» plus Reinigungspauschale

Der Mieterinnen- und Mieterverband hält fest, dass in der Nordwestschweiz viele Mietverträge eine besenreine Rückgabe vorsehen. Für die anschliessende gründliche Reinigung wird in dieser regionalen Praxis häufig eine Pauschale von CHF 6.– pro Quadratmeter genannt.[1]

Beispiel 60 m²

Bei CHF 6.–/m² ergibt sich rechnerisch eine Reinigungspauschale von CHF 360.–.

Beispiel 90 m²

Bei CHF 6.–/m² ergibt sich rechnerisch eine Reinigungspauschale von CHF 540.–.

Das ist kein schweizweit gesetzlich vorgeschriebener Tarif. Entscheidend bleibt die konkrete Vertragsregelung.

Was muss bei «besenrein» gereinigt werden?

Nach der vom Mieterinnen- und Mieterverband beschriebenen Nordwestschweizer Praxis werden insbesondere folgende Arbeiten erwartet:[2]

BereichTypische AnforderungHäufig vergessen
KücheGründlich reinigen, Fett entfernen, Küchenschränke reinigen.Schrankinnenflächen und Griffe.
BackofenFett und Speisereste entfernen.Bleche, Roste und Türdichtung.
KühlschrankLeeren und gründlich reinigen.Schubladen, Dichtungen und Geruch.
DampfabzugReinigen; Filtereinsätze nach der beschriebenen Praxis ersetzen.Fett hinter dem Filter.
Bad und WCGründlich reinigen und Kalkablagerungen entfernen.Armaturen, Duschwand und Fugen.
WohnräumeBöden staubsaugen oder nass aufnehmen.Ecken und Sockelbereiche.
KellerBoden nass aufnehmen und Spinnweben entfernen.Zurückgelassene Gegenstände.

Was muss bei «besenrein» nicht gereinigt werden?

Nach dem im Merkblatt beschriebenen Nordwestschweizer Gebrauch gehören grundsätzlich nicht zur Aufgabe der Mieterschaft:[2]

Fenster und Holzwerk

Fenster, Fensterrahmen und Holzwerk müssen nach dieser Praxis nicht gründlich gereinigt werden.

Rollläden und Heizkörper

Rollläden sowie Staub hinter den Heizkörpern gehören ebenfalls grundsätzlich nicht dazu.

Eine konkrete Vertragsbestimmung kann den geschuldeten Reinigungsstandard verändern.

Besenrein oder gründliche Reinigung: der Unterschied

BereichBesenrein nach Nordwestschweizer PraxisGründliche Schlussreinigung
WohnräumeBoden saugen oder nass aufnehmen.Böden, Oberflächen, Schränke und weitere Bereiche gründlich reinigen.
KücheTrotzdem gründlich reinigen.Gründlich reinigen.
Bad/WCTrotzdem gründlich reinigen und entkalken.Gründlich reinigen und entkalken.
FensterGrundsätzlich nicht Teil der Besenrein-Reinigung.Innen und aussen sowie Simse reinigen, soweit zugänglich.
Storen/RolllädenGrundsätzlich nicht Teil der Besenrein-Reinigung.Je nach Vertrag und Zugänglichkeit reinigen.

Was bedeutet «besenrein» vor Umbau oder Totalsanierung?

Steht unmittelbar nach dem Auszug eine Totalsanierung an, beschreibt der Mieterinnen- und Mieterverband einen deutlich reduzierten Standard: Boden kehren sowie Küche und Bad so reinigen, dass Handwerker Geräte und Einrichtungen ohne unzumutbare Verschmutzung benutzen oder anfassen können.[2]

Wird nur ein Teil der Wohnung renoviert, gilt die Erleichterung grundsätzlich nur dort. Werden beispielsweise die Fenster ersetzt, müssen die alten Fenster nicht aufwendig gereinigt werden; für den Rest kann weiterhin die normale Reinigungsregel gelten.

Wohnungsübergabe, Protokoll und Nachreinigung

Bei der Übergabe sollten Reinigung, Schäden und normale Abnutzung sauber getrennt dokumentiert werden. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, nur ein Protokoll zu unterschreiben, mit dessen Inhalt man einverstanden ist; eine Pflicht zur Unterschrift besteht nicht.[1]

Wenn die Verwaltung die Reinigung beanstandet, sollte genau festgehalten werden, welche Stelle betroffen ist. Formulierungen wie «Wohnung nicht sauber» sind deutlich weniger hilfreich als konkrete Angaben wie «Kalk an der Duschwand» oder «Fett im Backofen».

Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie

Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, sollte eine schriftliche Abnahmegarantie vereinbaren. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt, dass bei der Wohnungsabgabe jemand der Reinigungsfirma anwesend oder sofort erreichbar ist, damit eine nötige Nachreinigung unverzüglich erfolgen kann.[1]

Schritt für Schritt: Wohnung besenrein abgeben

  1. Mietvertrag und Abgabeinformationen auf die konkrete Reinigungsregel prüfen.
  2. Klären, ob «besenrein», gründliche Reinigung oder eine Pauschale vereinbart ist.
  3. Wohnung sowie Keller, Estrich, Garage und weitere Nebenräume vollständig räumen.
  4. Küche gründlich reinigen: Schränke, Backofen, Kühlschrank und Dampfabzug.
  5. Bad und WC gründlich reinigen und Kalk entfernen.
  6. Böden in den übrigen Räumen saugen oder nass aufnehmen.
  7. Kellerboden aufnehmen und Spinnweben entfernen.
  8. Vor der Übergabe eine Raum-für-Raum-Kontrolle durchführen und Fotos machen.
  9. Alle Schlüssel und Unterlagen für die Wohnungsabgabe bereitlegen.
  10. Beanstandungen konkret protokollieren und eine vereinbarte Nachreinigung sofort organisieren.

Konkrete Beispiele aus der Praxis

2.5-Zimmer-Wohnung in Basel

Der Vertrag sieht «besenrein» plus Reinigungspauschale vor. Küche und Bad werden gründlich gereinigt, die übrigen Böden gesaugt beziehungsweise aufgenommen. Fenster und Rollläden werden nach der beschriebenen regionalen Praxis nicht gründlich gereinigt.

Wohnung ohne Besenrein-Klausel

Im Vertrag steht keine spezielle Reinigungsregel. Dann sollte grundsätzlich eine gründliche Schlussreinigung der Wohnung und der dazugehörenden Nebenräume eingeplant werden.

Checkliste: Wohnung besenrein abgeben

Vor der Reinigung

Vor der Übergabe

Quellen und Rechtsstand

  1. Mieterinnen- und Mieterverband: Wohnungsabgabe & Protokoll
  2. Mieterinnen- und Mieterverband: Auszug – Was müssen Mieter*innen reinigen?
  3. Fedlex: Obligationenrecht, insbesondere Art. 267 und 267a OR
  4. Bezirksgericht Winterthur / Zürcher Rechtsprechung 2026 zu Art. 267 und 267a OR

Rechtsstand und Quellen geprüft am 24. August 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu «besenrein» und Wohnungsabgabe

Es gibt keine schweizweit einheitliche gesetzliche Definition. Entscheidend sind Mietvertrag und regionale Praxis.

Nach der beschriebenen Nordwestschweizer Praxis grundsätzlich nicht. Fenster, Fensterrahmen, Holzwerk und Rollläden gehören dort nicht zur Besenrein-Reinigung.

Ja. Küche und Bad werden in der beschriebenen Praxis trotz «besenrein» gründlich gereinigt.

Ja. Kalkablagerungen im Bad gehören nach der beschriebenen Nordwestschweizer Praxis zur Reinigung.

Dann ist die Wohnung samt Nebenräumen grundsätzlich gründlich zu reinigen.

Nein. Besonders verbreitet ist die Regel in der Nordwestschweiz; Vertrag und regionale Praxis sind entscheidend.

Bei unmittelbar anschliessender Totalsanierung kann ein deutlich reduzierter Reinigungsstandard genügen.

Nein. Entscheidend ist das Reinigungsergebnis. Bei einer Firma ist eine schriftliche Abnahmegarantie sinnvoll.

Grundsätzlich nein. Normale Abnutzung ist vom vertragsgemässen Gebrauch umfasst.

Die konkrete Stelle protokollieren, fotografieren und eine vereinbarte Nachreinigung möglichst sofort durchführen.

Zusammenfassung

«Besenrein» bedeutet in der Schweiz meist mehr als nur einmal durchzukehren. Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag. In der Nordwestschweizer Praxis müssen Küche und Bad trotz «besenrein» gründlich gereinigt werden, während Fenster, Fensterrahmen, Holzwerk und Rollläden grundsätzlich nicht dazugehören.

Fehlt eine spezielle Besenrein-Regelung, sollte grundsätzlich mit einer gründlichen Schlussreinigung gerechnet werden. Eine gute Dokumentation mit Fotos und einem konkreten Übergabeprotokoll reduziert das Risiko unnötiger Diskussionen.

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